Erklärung zur Barrierefreiheit
Herausgegeben vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit: Diese Erklärung wurde am 29.10.2025 erstellt.Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.rheinwasseruntersuchungsstation.de veröffentlichten Website des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie und des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2025 durchgeführten Selbstbewertung.Nicht barrierefreie Inhalt
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:-
Barriere 1:
- Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
- Maßnahmen: Bis 31. Juli 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
-
Barriere 2:
- Gesamter Webauftritt: Die Hierarchie der Überschriften wurde nicht korrekt verwendet.
- Maßnahmen: Bis 31. Juli 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
-
Barriere 3:
- Gesamter Webauftritt: HTML-Strukturelemente für Listen fehlen auf einigen Seiten.
- Maßnahmen: Bis 31. Juli 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
-
Barriere 4:
- Gesamter Webauftritt: Nicht alle Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.
- Maßnahmen: Bis 31. Juli 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
-
Barriere 5:
- Gesamter Webauftritt: Nicht alle Bilder haben Alternativtexte.
- Maßnahmen: Bis 31. Juli 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Unverhältnismäßige Belastung
Kein Anwendungsfall.Kein Anwendungsfall
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.Kontaktperson: Constanze Lorenz-Hefner
Vorsitzende Schwerbehindertenvertretung
Telefon: 0611 - 6939 742
Oder melden Sie die Barriere über unser Formular.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium GießenProf. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT[at]rpgi.hessen.de
Online-Formilar Durchsetzungsverfahren: Durchsetzung beantragen